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Kindertagespflege PDF Drucken
Geschrieben von Administrator   
Dienstag, 28. April 2009
Beitragsinhalt
Kindertagespflege
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Familienfreundlichkeit ist ein wesentlicher Standortfaktor. Daher ist es ein Ziel der Landkreisverwaltung und des Familienbündnisses die qualitative und flexible Kinderbetreuung zu sichern. Basierend auf den institutionellen Betreuungsangeboten sind ergänzende Strukturen auf hauptamtlicher bzw. ehrenamtlicher Basis zu entwickeln und zu etablieren. Diese sollten in die bestehenden Netzwerke integriert werden und wenn möglich bestehende Strukturen wie Mehrgenerationenhäuser, Familienzentren, Nachbarschaftszentren u.a. inhaltlich ergänzen.

 

Damit werden flankierend die Ziele unterstützt, die der Bundesgesetzgeber mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) und dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) verfolgt. Die ausgebildeten und eingesetzten TagespflegerInnen sollen innerhalb des Familienbündnisses vernetzt werden und eine eigene Struktur, im Sinne eines Interessenverbandes entwickeln. Diese sichert in Kooperation mit dem Landkreis die inhaltliche und fachliche Weiterentwicklung des Berufsbildes „Tagespflege“. Beispielsweise könnten die TagespflegerInnen die Eltern ergänzend beraten und begleiten, um deren Erziehungskompetenzen stärken. Ein weiteres Handlungs- und Betätigungsfeld könnten gesundheitsfördernde Beratungen und Angebot darstellen. Hierfür wären mit den Partnern im Familienbündnis entsprechende Angebote zu entwickeln.


Weitere wichtige Strategien für die Schaffung eine kinderfreundlichen Klimas in der Region sind die Sensibilisierung der Akteure im Gemeinwesen sowie die Beratung von lokalen Unternehmen im Bereich Familienfreundlichkeit, hier bezogen auf Kinderbetreuung und Wiedereinstieg nach Elternzeit. Daher ist zentrale Tagespflegestelle gleichermaßen Angebot der Wirtschaftsförderung und sozialpolitisches Instrument zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit für Familien vor Ort.


Zivilgesellschaftliche Engagement kann die professionellen Angebote sinnvoll ergänzen. Ob als Leihoma / Leihopa, wellcomerIn, Kinderbetreuerin oder als FamilienpatIn die Ehreamtlichen müssen fachlich qualifiziert und begleitet werden. Hierfür sind die die Mehrgenerationenhäuser oder Freiwilligenzentren geeignete Partner.



 
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